GESCHLOSSEN ZUR EINDÄMMUNG DES INFEKTIONSGESCHEHENS
Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes bleiben alle Schlösser, Gärten, Burgen, Klöster und Kleinode der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg bis mindestens einschließlich Sonntag, den 31. Januar 2021 geschlossen. Damit reagiert das Land auf die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie und nimmt seine Verantwortung wahr, die Verbreitung einzudämmen.