Residenzschloss Mergentheim
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Schloss und Schlossgarten Weikersheim
Donnerstag, 22. Oktober 2020
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Allgemeines
Neue Corona-Verordnung: Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Schlossgelände
Die gute Nachricht zuerst: Alle Schlösser und Monumente bleiben auch nach der verschärften neuen Corona-Verordnung geöffnet, auch das Residenzschloss Mergentheim und Schloss Weikersheim. Neu ist jetzt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske nicht nur für Innenräume, sondern für das gesamte Gelände gilt. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg achten streng auf die korrekte Befolgung dieser Regeln – denn nur so kann es gelingen, den Betrieb auch unter Corona-Bedingungen aufrecht zu erhalten. „Dabei sind wir natürlich auf das Verständnis und die Kooperation unserer Besucherinnen und Besucher angewiesen“, sagt Monika Menth, als Leiterin der Schlossverwaltung Weikersheim für den Betrieb in den beiden Schlössern zuständig.
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