Mittwoch, 16. Dezember 2015

Schloss und Schlossgarten Schwetzingen | Allgemeines NEUE PREISE AB JANUAR

Ab Januar erhöhen sich die Eintrittspreise für den Schlossgarten Schwetzingen und ab Sommer, wenn nach der Sanierung auch das Schlossmuseum wieder zugänglich sein wird, auch die Ticketpreise für die Schlossführungen. Die Schlossverwaltung gibt jetzt die neuen Tarife bekannt.

Ab Januar neue Eintrittspreise für Schlossgarten und Schloss

Ab Januar erhöhen sich die Eintrittspreise für den Schlossgarten Schwetzingen und ab Sommer, wenn nach der Sanierung auch das Schlossmuseum wieder zugänglich sein wird, auch die Ticketpreise für die Schlossführungen. Die Schlossverwaltung gibt jetzt die neuen Tarife bekannt.

MODERATE ERHÖHUNG
Viel ist passiert in den letzten 15 Monaten in Schloss und Schlossgarten Schwetzingen: Der Ehrenhof wurde nach historischen Plänen umgestaltet und die Schlossfassade erstrahlt in neuem Glanz. Die Prunkappartements des Schlosses befinden sich noch in der Sanierungsphase. Im Frühsommer wird auch das Schlossmuseum wieder zugänglich sein: neu her- und eingerichtet mit frisch restauriertem originalem Inventar. Und dass der prächtige Schlossgarten jedes Jahr aufs Neue erstrahlt und den Besuchern ein jährlich erweitertes reichhaltiges Programm angeboten werden kann – alles das hat seinen Preis. Daher erhöhen die Staatlichen Schlösser und Gärten zum Jahresbeginn die Tarife für Eintritt und Führungen für Schloss und Schlossgarten – moderat.

Der Besuch im Schlossgarten kostet im ab Januar 4,00 Euro (bisher 3,00 Euro), während der Saison ab Ostern 6,00 Euro (bisher 5,00 Euro). Wenn das Schlossmuseum im Frühsommer seine Tore nach der Sanierung wieder öffnet, wird das Führungsticket 10,00 Euro (bisher 9,00 Euro) bzw. im ermäßigten Tarif 5,00 Euro (bisher 4,50 Euro) kosten. Besonders günstig bleibt die Jahreskarte für den Schlossgarten, die für 25,00 Euro (bisher 22,00 Euro) bzw.12,50 Euro (bisher 11,00 Euro) für Ermäßigungsberechtigte ein Jahr lang unbegrenzt viele Erlebnisse in den paradiesischen Landschaften des Schlossgartens von Schwetzingen bietet.

Eintrittspreise für Schlossgarten und Schloss
SCHLOSSGARTEN
01. Januar bis 26. März 2016 & 31. Oktober bis 31. Dezember 2016
Erwachsene 4,00 €
Ermäßigte 2,00 €
Familien 10,00 €
Gruppen (ab 20 Personen) pro Person 3,60 €

27. März bis 30. Oktober 2016
Erwachsene 6,00 €
Ermäßigte 3,00 €
Familien 15,00 €
Gruppen (ab 20 Personen) pro Person 5,40 €

Jahreskarte
Erwachsene 25,00 €
Ermäßigte 12,50 €

SCHLOSSGARTEN MIT FÜHRUNG
01. Januar bis 26. März 2016
Erwachsene 8,00 €
Ermäßigte 4,00 €
Familien 20,00 €
Gruppen (ab 20 Personen) pro Person 7,20 €

27. März bis 30. Oktober 2016
Erwachsene 10,00 €
Ermäßigte 5,00 €
Familien 25,00 €
Gruppen (ab 20 Personen) pro Person 9,00 €

SCHLOSSMUSEUM
Wiedereröffnung Frühsommer 2016
Nur im Rahmen einer Führung zu besichtigen
Schlossführung, 60 Minuten

Schlossführung, 60 Minuten
Erwachsene 10,00 €
Ermäßigte 5,00 €
Familien 25,00 €
Gruppen (ab 20 Personen) pro Person 9,00 €

Schlossführung, 90 Minuten (nur im Sommer verfügbar)
Erwachsene 11,00 €
Ermäßigte 5,50 €
Familien 27,50 €
Gruppen (ab 20 Personen) pro Person 9,90 €

SONDERFÜHRUNGEN
Wenn nicht anders angegeben.
Erwachsene 12,00 €
Ermäßigte 6,00 €
Familien 30,00 €
Ferienspaß 6,00 €
Gruppen ab 20 Personen pro Person 10,80 €

Themenführung mit Dialog
Erwachsene 14,00 €
Ermäßigte 7,00 €
Familien 35,00 €
Gruppen ab 20 Personen pro Person 12,60 €

Ermäßigungen
Im Preis ermäßigte Eintrittskarten erhalten folgende Personen:
- Kinder ab 6 Jahren (auch in Gruppen von 20 und mehr Kindern, z.B. Schulklassen) - Schüler bis 28 Jahre gegen Vorlage des Schülerausweises (auch Berufsschüler)
- Studenten bis 28 Jahre (gegen Vorlage des Studentenausweises)
- Freiwillig Wehrdienst Leistende (gegen Vorlage des Truppenausweises)
- Personen, die einen Freiwilligendienst (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst) ableisten (gegen Nachweis)
- Personen ab einem Grad der Behinderung von 50 % und mehr (gegen Nachweis)

Als Erwachsene gelten Personen ab 15 Jahren, soweit sie nicht unter den Personenkreis der Ermäßigten fallen.

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