Markgraf Bernhard II. von BadenRitter — Landespatron — Jugendidol

Symbol für Ausstellungen
Kloster und Schloss Salem
Ausstellung

Die Ausstellung „Ritter — Landespatron — Jugendidol“ dreht sich um Markgraf Bernhard II. von Baden.

Service

Sommer - 22. May to 25. July

Mo , Di , Mi , Do , Fr , Sa , So , Feiertag 10.30 bis 17.00 Uhr

Sommerferien - 26. July to 08. September

Mo , Di , Mi , Do , Fr , Sa 10.00 bis 18.00 Uhr
So , Feiertag 10.30 bis 18.00 Uhr

Home & Garden - 09. September to 12. September

geschlossen

Herbst - 13. September to 03. October

Mo , Di , Mi , Do , Fr , Sa , So , Feiertag 10.30 bis 17.00 Uhr

Adresse

Kloster und Schloss Salem
88682 Salem

Information und Anmeldung

Eine Anmeldung ist bei Sonderführungen erwünscht:
Besucherinformation
Telefon +49(0)75 53. 9 16 53-36
Telefax +49(0)75 53. 9 16 53-34
schloss@salem.de

Preis

Der Eintritt enthält den Zugang zu Schlossanlange, Klostermuseeum und Ausstellung: 
Erwachsene 9,00 €
Ermäßigte 4,50 €
Familien 22,50 €

Hinweis

Weitere Informationen unter Markgraf Bernhard II.

Corona-Virus COVID-19

Nach der Corona-Verordnung der baden-württembergische Landesregierung vom 15. September 2021 gilt für diese Veranstaltung der sogenannte 3G-Nachweis: das heißt alle Gäste müssen eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) oder ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) vorgelegt werden.Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder bis einschließlich sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden sowie Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule.

Außerdem werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst, wahlweise vor Ort oder digital über die Luca-App. Das Kontaktformular kann auch online ausgefüllt werden oder als PDF-Datei heruntergeladen und ausgefüllt abgegeben werden.

Darüberhinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. In den Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.