Eröffnung des BesuchszentrumsEröffnung des Wächterhauses

Symbol für Fest & Aktionstage
Großherzogliche Grabkapelle Karlsruhe
Fest & Aktionstag
Termin: Samstag, 11.07.2020, 11:00
Dauer: 11. und 12. Juli 2020

Die inmitten des Hardtwalds stimmungsvoll an der Lärchenallee gelegene Grabkapelle ist das einzige großherzogliche Bauwerk in Karlsruhe, das den Zweiten Weltkrieg weitgehend unbeschadet überstanden hat. Zum Ensemble der Großherzoglichen Grabkapelle Karlsruhe gehört das ehemalige Wächterhaus am Klosterweg. Es wurde zeitgleich mit der Großherzoglichen Grabkapelle geplant und zwischen 1889 und 1896 erbaut. Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein diente es als Wohnhaus für einen Hausmeister, der die Aufgabe der Pflege und der Bewachung des Mausoleums innehatte.

Das Wächterhaus wurde in den letzten Monaten umfassend saniert und als Besuchszentrum mit Kasse, Shop und Sanitäranlagen eingerichtet. Außerdem erhalten die Gäste hier Informationen zur Grablege und den dort beigesetzten Großherzögen und Großherzoginnen. Am Eröffnungswochenende des Wächterhauses kann die Grabkapelle einschließlich Gruft besichtigt werden. In regelmäßigen Abständen werden Kurzführungen angeboten.

 

Service

Alle Termine dieser Veranstaltung

Samstag, 11. Juli 2020 | 11:00 Uhr
Sonntag, 12. Juli 2020 | 11:00 Uhr

Adresse

Großherzogliche Grabkapelle Karlsruhe
Klosterweg 11
76131 Karlsruhe

Information und Anmeldung

Telefon +49(0)72 1.46 72 28 69
info@grabkapelle-karlsruhe.de

Dauer

Jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr
Führungen stündlich: 11.00, 12.00, 13.00, 14.00, 15.00 und 16.00 Uhr

Es werden Zeittickets für eine Stunde ausgegeben, welche an der Kasse im Wächterhaus erworben werden können. Diese ermächtigen zur Teilnahme an der Führung inklusive Besichtigung der Gruft (Dauer 45 Minuten) sowie einen 15 minütigen selbstständigen Rundgang.

Preis

Erwachsene 3,00 €
Ermäßigte 1,50 €
Familien 7,50 €

Hinweis

Zugang über Klosterweg oder Lärchenallee
Weitere Informationen unter Wiedereröffnung des Wächterhauses

  
Wichtige Hinweise zum Corona-Virus
Abstands-und Hygieneregeln

  • Bitte halten Sie zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen Gästen mindestens 1,5 Meter Abstand. Es gelten die gültigen Kontaktregeln der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
  • Halten Sie bitte die Hygiene-Empfehlungen ein. Beim Betreten  unserer Monumente gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-und Nasen-Bedeckungen für Gäste ab 6 Jahre. Ein entsprechender Mund-und Nasenschutz muss selbst mitgebracht werden.
  • Bitte halten Sie sich unbedingt an die Weisungen des Aufsichtspersonals.

Geänderte Ein-und Ausgänge

  • Bitte beachten Sie die teilweise geänderten Ein-und Ausgänge.
  • Aufgrund der reduzierten Besuchszahl kann es zu Wartezeiten kommen.

 

Besuchsordnung

  • Wir bitten Sie um Einhaltung der Besuchsordnung.
  • Zum Schutz der Totenruhe gemäß §168 StGB wird um besondere Rücksichtnahme sowie um respektvollen Umgang mit dem Monument und den darin bestatteten Personen gebeten.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Besuchsordnung am Eingang.