Für Sie und Ihre LiebenLandesfamilienpass

Besuchen Sie die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten und profitieren Sie von den Vergünstigungen des Landesfamilienpasses.

Info-Grafik zum Landesfamilienpass

Der Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 22 mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Hiervon sind 16 Gutscheine speziell bezeichnet, wie z. B. für

  • das Schloss Heidelberg,
  • die Staatsgalerie Stuttgart,
  • das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
  • das Technoseum in Mannheim oder
  • das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe.

Mit den 6 Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Diese finden Sie in der Liste aller teilnehmenden staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  •  Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Weitere Informationen

Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.

Der Landesfamilienpass gilt für folgende Monumente
  • Kloster Alpirsbach
  • Kloster Heiligkreuztal, Altheim
  • Kloster Schussenried, Bad Schussenried
  • Schloss Urach, Bad Urach
  • Burg Alt-Eberstein, Baden-Baden
  • Altes Schloss Hohenbaden, Baden-Baden
  • Yburg, Baden-Baden
  • Burg Badenweiler
  • Römische Badruine Badenweiler
  • Schloss Bruchsal
  • Kloster Hirsau, Calw-Hirsau
  • Hochburg bei Emmendingen
  • Schloss Heidelberg(ohne Bergbahnnutzung)
  • Römische Badruine Hüfingen
  • Botanischer Garten Karlsruhe
  • Großherzogliche Grabkapelle Karlsruhe
  • Schloss Kirchheim
  • Kloster Lorch
  • Residenzschloss Ludwigsburg
  • Schloss Favorite Ludwigsburg
  • Barockschloss Mannheim
  • Kloster Maulbronn
  • Neues Schloss Meersburg
  • Fürstenhäusle Meersburg
  • Burgfeste Dilsberg, Neckargemünd
  • Kloster Ochsenhausen
  • Residenzschloss Rastatt
  • Schloss Favorite Rastatt, Rastatt-Förch
  • Kloster und Schloss Salem
  • Kloster Schöntal
  • Schloss und Schlossgarten Schwetzingen
  • Festungsruine Hohentwiel, Singen
  • Schloss Solitude, Stuttgart
  • Grabkapelle auf dem Württemberg, Stuttgart-Rotenberg
  • Neues Schloss Tettnang
  • Schloss und Kloster Bebenhausen
  • Kloster Wiblingen, Ulm
  • Burg Wäscherschloss, Wäschenbeuren
  • Schloss und Schlossgarten Weikersheim